Frage:
Deckt die Elektronikversicherung der Stadt Frankfurt am Main die Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten an Schulen?
Antwort:
Nein, f?r den Schutz der Daten und deren Wiederherstellung ist die jeweilige Schule verantwortlich! Laut der "IT-Sicherheitleitlinie" der Landesregierung (ver?ffentlicht im StAnz 2004, 3827) ist die Schule zur Erstellung eines Datenschutzkonzepts verpflichtet.
