Frage:
K?nnen IT-Beauftragte gleichzeitig auch Datenschutzbeauftragte sein?
Antwort:
Von Seiten des hessischen Datenschutzes spricht nichts dagegen, da IT-Beauftragte das erforderliche Know-how mitbringen, welches zur Wahrnehmung beider Aufgaben n?tig ist (siehe auch "IT-Sicherheitleitlinie" der Landesregierung, ver?ffentlicht im StAnz 2004, 3827).
Anderseits bedeutet die Position des Datenschutzbeauftragten auch, die Verantwortung bei eventuellen Datenschutzverletzungen zu ?bernehmen, die gleichzeitige Aus?bung beider ?mter widerspricht dieser Forderung.
Ein anderer, vielleicht viel wesentlicherer Punkt: Beide Aufgaben einer Position aufzub?rden w?re aufgrund des entstehenden Arbeitsaufwandes zuviel.
